Hausverkauf bei Erbschaft

Fast jeder dritte Erwachsene hat etwas geerbt. Immobilien werden oft vererbt, weshalb sich oft die Frage stellt, was zu beachten ist, wenn ein geerbtes Eigenheim verkauft werden soll. Es gibt verschiedene Gründe für den Verkauf von geerbter Immobilie. Es kann sein, dass die Lage für Sie ungünstig ist oder der Zustand des Hauses Ihre Entscheidung beeinflusst. Auch Ihre Beziehung zum Verstorbenen oder Ihr Herz an der Immobilie, weil Sie die meiste Zeit dort gelebt haben, spielt eine Rolle. Sie sehen, ob Sie ein geerbtes Haus verkaufen möchten, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Nehmen Sie sich also Zeit für Ihre Entscheidung und lassen Sie sich von einer Vertrauensperson beraten.

 Nicht selten erben mehrere Personen ein Haus. Doch bevor Sie ein Haus mit einer Erbengemeinschaft verkaufen können, müssen sich alle Parteien einigen. Mehrheitsbeschlüsse reichen nicht. Wenn alle Erben zustimmen, kann der Hausverkauf beginnen. Der Erlös wird am Ende zu gleichen Teilen an alle Mitglieder der Erbengemeinschaft verteilt.

Hausverkauf bei Scheidung


Jährlich lassen sich in Österreich 16.000 Paare scheiden. Zu Beginn einer Ehe möchte niemand irgendwann von seinem geliebten Partner getrennt werden. Ein Haus kaufen, eine Familie gründen, schließlich soll der Bund der Ehe ein Leben lang halten. Tatsächlich sieht es meist anders aus. Aber was passiert mit diesem gewöhnlichen Haus? Wir geben Ihnen die besten Tipps für den Hausverkauf im Scheidungsfall.

WICHTIGE ASPEKTE FÜR DEN IMMOBILIE VERKAUF BEI SCHEIDUNG

Eine Scheidung ist oft sehr nervenaufreibend und führt nicht selten zu Stress und Streit. Dennoch sollten Sie Ruhe bewahren und verschiedene Optionen für den Hausverkauf in Betracht ziehen. Eine Möglichkeit besteht darin, das Haus zu verkaufen und den Erlös 50/50 zu teilen. Es besteht aber auch die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen. Ein Partner bleibt zu Hause und bezahlt den anderen Partner entsprechend. Das Haus wird dann auf den Partner übertragen, der im Haus verbleibt. Der Schätzwert der Immobilie sollte von einem Sachverständigen realistisch eingeschätzt werden. Eine dritte, aber eher vermeidbare Lösung ist die Zwangsvollstreckung. Um erhebliche Verluste hinnehmen zu müssen und Ihr Haus unter Wert zu verkaufen, sollten Sie diese Möglichkeit ohnehin vermeiden.