Wohnung verkaufen

So verkaufen Sie Ihre Wohnung :

Wer eine Wohnung verkaufen möchte, steht oft vor einigen Schwierigkeiten.

in erfolgreicher Wohnungsverkauf erfordert Vorbereitungen wie die Bestimmung des Verkaufspreises, das Exposé, Besichtigungen, die Auswahl des Käufers, den Kaufvertrag und den Notartermin.

Eine Wohnung kann zu jederzeit verkauft werden, der beste Zeitpunkt für den Wohnungsverkauf ist jedoch im Frühjahr oder Sommer.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen, sollten Sie den richtigen Verkaufszeitpunkt wählen, den Verkaufsprozess effizient planen und mögliche Kosten für den Immobilienverkauf berücksichtigen. Nutzen Sie die Vorbereitungsphase, um den Wert Ihrer Wohnung zu ermitteln, gegebenenfalls Maßnahmen zur Wertsteigerung vorzunehmen und alle wichtigen Unterlagen zusammenzustellen.  Reagieren Sie zügig auf Anfragen, koordinieren Sie Besichtigungstermine und bereiten Sie sich auf mögliche Käuferfragen vor, auch zur Eigentümergemeinschaft. Wenn Sie den passenden Käufer für Ihre Wohnung gefunden haben, einigen Sie sich mit ihm auf den Kaufpreis und lassen Sie den Kaufvertrag vom Notar aufsetzen. Nachdem der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist, lässt der Notar den neuen Eigentümer der Wohnung ins Grundbuch eintragen und die Wohnung geht mit der Schlüsselübergabe an ihren neuen Besitzer über.

Welche Kosten kommen beim Wohnungsverkauf auf mich zu ?

Die Kosten, die beim Verkauf einer Wohnung entstehen, sind individuell zu betrachten. Die Grunderwerbsteuer, Kosten für den Grundbucheintrag und die Notarkosten für das Aufsetzen des Kaufvertrags trägt in der Regel der Käufer.

Mögliche Kosten auf Verkäuferseite sind Kosten für die Wertermittlung, Kosten für die Beschaffung erforderlicher Unterlagen oder Kosten für die Löschung von Rechten Dritter aus dem Grundbuch. Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren verkaufen, fällt auf den Veräußerungsgewinn die Spekulationssteuer an.

Ist der Verkauf einer Eigentumswohnung steuerpflichtig ?

Der Gesetzgeber sieht den innerhalb kurzer Zeit stattfindenden Kauf und Wiederverkauf einer Immobilie als Spekulationsgeschäft an. Die sogenannte Spekulationsfrist, innerhalb derer die Erwirtschaftung von Spekulationsgewinnen aus Immobilienverkäufen besteuert wird, ist auf zehn Jahre festgelegt.

Die Spekulationssteuer entfällt, wenn der Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist stattfindet oder der Verkäufer in den letzten zwei Jahren selbst in der betreffenden Wohnung gewohnt hat. Wenn diese sich also mindestens zehn Jahre in Ihrem Besitz befunden hat oder Sie das Haus im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben, können Sie die Wohnung ohne Spekulationssteuer auf den Veräußerungsgewinn verkaufen.

Es können allerdings noch weitere Steuern beim Immobilienkauf anfallen: Wenn eine Privatperson mehr als zwei Immobilien innerhalb von fünf Jahren veräußert, gilt sie als gewerblicher Grundstückshändler. Auf die bei den Verkäufen erzielten Gewinne fallen dann regulär die Einkommens- und die Gewerbesteuer an.

Wie unterscheidet sich der Wohnungsverkauf vom Hausverkauf?

Um den bedeutenden Unterschied zwischen beiden Immobilienverkäufen verstehen zu können, müssen wir die Eigentumsverhältnisse genauer unter die Lupe nehmen. Sie verkaufen nicht nur das Wohnobjekt als sogenanntes Sondereigentum, sondern auch Ihre Anteile am Gemeinschaftseigentum, das allen Wohnungseigentümern im Gebäude gemeinsam gehört. Das sind unter anderem wie das Heizungssystem, Bauteile wie das Dach oder das Treppenhaus und verschiedene Außenbereiche wie Parkplätze oder eine Grünfläche. Um das Gemeinschaftseigentum regelmäßig instand zu halten und gegebenenfalls zu reparieren, legen alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Instandhaltungsrücklage beiseite.

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